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Hundehaftpflicht­­versicherung – wichtig und oft Pflicht

Warum eine Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Es war ein sonniger Sonntagnachmittag, als Lisa beschloss, mit ihrem Labrador Buddy einen ausgedehnten Spaziergang im Stadtpark zu machen. Buddy war normalerweise ein ruhiger und gut erzogener Hund, doch an diesem Tag war er besonders aufgeregt. Während sie gemütlich entlang des Sees gingen, sprang plötzlich ein Eichhörnchen aus einem Gebüsch, und Buddy riss sich los, um dem kleinen Tier hinterherzujagen.

In seinem Eifer stieß Buddy eine ältere Dame um, die gerade eine Spaziergängerin war. Sie stürzte und brach sich das Handgelenk. Lisa eilte sofort zur Hilfe und begleitete die Frau ins Krankenhaus. Die Diagnose war ein komplizierter Bruch, der eine Operation und eine lange Rehabilitation erforderte.

Der Schock saß tief, als Lisa von den anfallenden Kosten erfuhr: Krankenhausaufenthalt, Operation, Physiotherapie und Schmerzensgeld summierten sich auf mehrere zehntausend Euro. Zum Glück hatte Lisa vor einigen Jahren eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherung übernahm die Kosten vollständig, und Lisa musste sich keine Sorgen um ihre finanzielle Zukunft machen.

In einer anderen Situation hatte der kleine Terrier von Lisas Nachbarin die teure Designerhandtasche eines Besuchers zerstört. Auch hier sprang die Hundehaftpflichtversicherung ein und ersetzte den Schaden, der mehrere hundert Euro betrug.

Diese Erlebnisse zeigten Lisa, wie wichtig es war, eine Hundehaftpflichtversicherung zu haben. Sie wusste nun, dass sie und Buddy auf der sicheren Seite waren, egal was passieren würde.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist also nicht nur ein Schutz für den Hundehalter, sondern auch eine rechtliche Absicherung. Sie hilft, finanzielle Belastungen zu vermeiden und sorgt für ein friedliches Miteinander von Hund und Umwelt.

Hunde sind treu, liebevoll, verspielt und manchmal etwas übermütig. Klar, dass da mal was zu Bruch geht. Nimmt der Beschützerinstinkt über, wird vielleicht sogar jemand verletzt. Für solche Fälle gibt es die Hundehaftpflichtversicherung – auch Hundehalterhaftpflicht genannt.

Entsprechend § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Hundehalter und Hundehalterinnen für alle Schäden des Hundes. Reißt Ihr Tier im Straßencafé beispielsweise übermütig einen Tisch um, haften Sie für jegliche Schäden und Kosten. Reißt der Hund sich von der Leine los und beißt einen Jogger oder provoziert einen Verkehrsunfall, müssen Sie alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten begleichen, sofern Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben.

Abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrem Hund ist die Hundehaftflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht. In Thüringen müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben, in Bremen ist die Versicherungspflicht rassenbedingt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflicht freiwillig (Stand 2024). Darüber hinaus sind die Gemeinden befugt, eigene Hundegesetze bezüglich Versicherung, Steuern und Haltung zu erlassen. Informieren Sie sich als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer am besten über Bestimmungen an Ihrem Wohnort.

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