Die Haltung von Hunden in Mietwohnungen ist ein häufiges Thema zwischen Mietern und Vermietern. Viele fragen sich: „Darf ich meinen Hund halten?“ oder „Welche Rechte habe ich als Vermieter?“ Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.
1. Mietvertrag und Regelungen zur Tierhaltung
Der Mietvertrag spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Tierhaltung geht:
- Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag: Häufig regeln Mietverträge die Haltung von Haustieren, wie Hunden. Eine Klausel, die das generelle Halten von Hunden und Katzen verbietet, ist jedoch unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).
- Erlaubnisvorbehalt: In vielen Mietverträgen steht, dass die Haltung eines Hundes der Zustimmung des Vermieters bedarf. Diese Zustimmung kann der Vermieter aber nur aus berechtigten Gründen verweigern, zum Beispiel wenn:
- andere Mieter durch Lärm oder Gerüche erheblich beeinträchtigt werden könnten.
- Allergien oder Ängste der Nachbarn bekannt sind.
2. Was bedeutet die Interessenabwägung?
Ein pauschales Verbot der Hundehaltung ist rechtlich nicht zulässig. Es muss stets eine Interessenabwägung zwischen Mieter, Vermieter und Nachbarn stattfinden. Dabei gilt:
- Interessen des Mieters: Die Tierhaltung gehört grundsätzlich zur freien Lebensgestaltung. Insbesondere bei Assistenzhunden oder emotionaler Unterstützung ist die Haltung oft besonders schützenswert.
- Interessen des Vermieters: Der Vermieter kann die Hundehaltung ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Schäden am Mietobjekt oder Belästigungen der Nachbarn).
- Interessen der Nachbarn: Ruhestörungen durch häufiges Bellen oder aggressive Hunde können als Gegenargument geltend gemacht werden.
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 168/12) aus dem Jahr 2013 legt fest, dass jede Hundehaltung im Einzelfall geprüft werden muss.
3. Rechte und Pflichten der Hundebesitzer
Wer einen Hund in einer Mietwohnung halten möchte, hat folgende Verpflichtungen:
- Rücksichtnahme: Der Hund darf keine erhebliche Belästigung darstellen, etwa durch ständiges Bellen oder aggressives Verhalten.
- Sauberkeit: Gemeinsame Flächen wie das Treppenhaus oder der Garten dürfen nicht durch den Hund verunreinigt werden.
- Hundehaftpflichtversicherung: In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Personen- oder Sachschäden.
4. Konsequenzen bei unerlaubter Hundehaltung
Wird ein Hund ohne die erforderliche Zustimmung gehalten, hat der Vermieter das Recht:
- Den Mieter abzumahnen.
- Bei anhaltenden Problemen auf die Entfernung des Hundes zu bestehen.
- Im Extremfall (z. B. bei schwerwiegenden Störungen oder Gefährdungen) das Mietverhältnis zu kündigen (§ 543 BGB).
5. Gerichtsurteile zur Hundehaltung
Wichtige Urteile zum Thema Hunde in Mietwohnungen:
- BGH, 20. März 2013 (Az. VIII ZR 168/12): Pauschale Verbote von Hundehaltung sind unwirksam. Vermieter müssen jeden Fall einzeln prüfen.
- AG Hamburg, 09. Januar 2014 (Az. 316 C 15/13): Ohne berechtigte Störung kann ein Vermieter die Haltung eines Hundes nicht untersagen.
Fazit: Klärung schafft Frieden
Wenn Sie einen Hund in einer Mietwohnung halten möchten, sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Vermieter. Klären Sie schriftlich die Erlaubnis und achten Sie darauf, dass Ihr Hund weder das Mietobjekt noch Ihre Nachbarn beeinträchtigt. Vermieter wiederum sollten sachlich prüfen, ob gegen die Hundehaltung berechtigte Gründe vorliegen. Eine gute Kommunikation hilft oft, Konflikte zu vermeiden!