Allgemein Balkonkraftwerke Förderungen & Steuern Solar & Balkonkraftwerke Solar-Produkte & Zubehör Solartechnik

Balkonkraftwerk in der Mietwohnung installieren: Deine Rechte & Pflichten

Die Energiepreise steigen, das Klima braucht unsere Hilfe – kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen für ein Balkonkraftwerk interessieren. Doch was ist, wenn du zur Miete wohnst? Darfst du einfach eine Solaranlage an den Balkon hängen? Und was sagen Vermieter oder Eigentümergemeinschaften dazu? In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen für Mieterinnen und Mieter.


💬 Die kurze Antwort: Ja, du darfst – mit Einschränkungen

Als Mieter darfst du grundsätzlich ein Balkonkraftwerk nutzen, solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden und die Anlage sicher betrieben wird.

Das bedeutet konkret:

  • Kein Bohren an der Hauswand oder am Balkon-Geländer ohne Zustimmung

  • Kein Eingriff in die Gebäudetechnik (z. B. Stromnetz im Haus)

  • Die Anlage muss sicher befestigt und zugelassen sein

🔗 Beispiel für vorkonfigurierte, steckerfertige Balkonkraftwerke – mit 0 % MwSt.


🏘️ Zustimmung vom Vermieter – wann ist sie nötig?

Du brauchst keine Genehmigung, wenn du das Modul z. B. auf einem Blumenständer oder im Balkonkasten platzierst, ohne die Fassade zu verändern.
Anders sieht es aus, wenn:

  • du Halterungen fest montierst

  • Kabel durch Fensterrahmen oder Mauerwerk legst

  • die Optik der Hausfassade verändert wird

👉 In solchen Fällen solltest du vorher das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen. In vielen Fällen sind Vermieter inzwischen aufgeschlossen – gerade bei umweltfreundlichen Projekten.


🏢 Was gilt bei Eigentumswohnungen & WEG?

Wohnst du in einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, brauchst du die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn du:

  • die Außenansicht des Hauses veränderst

  • Bauteile dauerhaft anbringst

Die gute Nachricht: Seit der WEG-Reform 2020 gilt das Recht auf „privates Laden und Energiegewinnung“. Das heißt: Die Zustimmung darf dir nicht grundlos verweigert werden, wenn du ein steckerfertiges Balkonkraftwerk anbringen willst – aber: ein formeller Antrag ist trotzdem notwendig.


⚡ Anschluss über Steckdose? Ist das erlaubt?

Ja! Die geplante Gesetzesänderung 2025 erlaubt endlich, was längst gängige Praxis ist:
Der Betrieb von Balkonkraftwerken über eine handelsübliche Schutzkontakt-Steckdose.

Damit entfällt für viele die Notwendigkeit, eine spezielle Einspeisesteckdose vom Elektriker setzen zu lassen – du kannst deine Anlage einfach und sicher selbst anschließen.

💡 Tipp: Achte auf ein vorkonfiguriertes Set mit passendem Wechselrichter und Sicherheitsschukostecker, z. B.:
🔗 Komplettset auf Amazon ansehen


🧾 Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja – in Deutschland besteht Meldepflicht:

  • beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenlos)

  • ggf. beim örtlichen Netzbetreiber

ABER: Ab 2025 wird dieser Prozess deutlich vereinfacht – geplant ist eine einheitliche Online-Anmeldung mit reduzierter Bürokratie.


🧯 Sicherheit geht vor

Auch als Mieter bist du verpflichtet, dein Balkonkraftwerk fachgerecht und sicher zu betreiben. Achte auf:

  • geprüfte Technik (VDE-konform)

  • Wechselrichter mit NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz)

  • wetterfeste Kabel & stabile Montage

Viele Sets bieten heute bereits alles aus einer Hand – perfekt für den unkomplizierten Einstieg.

👉 Hier findest du geprüfte Komplettsets, ideal für Mieter:
🔗 Zum Angebot auf Amazon


📌 Fazit: Ja, du darfst – wenn du es richtig machst

Ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung ist nicht nur erlaubt, sondern oft auch einfach umzusetzen, solange du:

  • keine baulichen Eingriffe machst

  • die Sicherheitsregeln beachtest

  • ggf. Rücksprache mit Vermieter/Verwaltung hältst

Und das Beste: Du senkst deine Stromkosten und trägst aktiv zur Energiewende bei – auch ohne Eigentum!


Für dich vielleicht ebenfalls interessant...